Rechtsberatung
Seit dem 1. Juli 2004 gibt es das neue Steiermärkische Behindertengesetz. Dieses schafft für Menschen mit Behinderung Rechtsansprüche auf viele Hilfeleistungen: Betreutes Wohnen in Wohnhäusern und Wohngemeinschaften, Beschäftigung in Tageswerkstätten, Frühförderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei der beruflichen Eingliederung.
Als wichtigste neue Leistungen kommen Wohnassistenz, Freizeitassistenz und Familienentlastung hinzu. Es ergeben sich für Sie und Ihre Angehörigen viele Verbesserungen, Chancen und Möglichkeiten. Das Verfahren, wie Sie ihre Ansprüche bei den Behörden geltend machen, wurde völlig neu geregelt. Mit der Neuregelung der Hilfeleistung sind viele komplexe rechtliche Fragen verbunden. Die Lebenshilfe Rechtsberatung hat kompetente Fachkräfte und JuristInnen, die Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und SachwalterInnen unterstützen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wir helfen Ihnen, wenn Sie Fragen haben...
...zum Pflegegeld:
...zum steirischen Behindertengesetz:
...zu weiteren Themen, wie z.B. Erbrecht, Sozialversicherung, Förderungen und Beihilfen.
Für Menschen mit Behinderung, Angehörige und auch Sachwalter ist die Rechtsberatung kostenlos!
Mag. Maximiliane Mori
Funktion: Rechtsberaterin für die Bezirke Leoben, Judenburg, Knittelfeld und Murau sowie für die Bezirke Mürzzuschlag und Bruck a.d. Mur
Tel.: +43 (0)3573 20752
Mobil: +43 (0)650 8125760
Mail: maximiliane.mori@lebenshilfe-stmk.at
Web: Rechtsberatung
Termine (ab November 2011 NEU!)
Zeit: jeden ersten Montag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr
Ort: Wohnhaus Judenburg, Besprechungsraum , St.-Christophorus-Weg 15, 8750 Judenburg
Statement
Jede Unterstützung, Information oder Anregung - mag sie auf den ersten Blick auch unwesentlich erscheinen - kann für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sehr wohl von großer Bedeutung und hilfreich sein.
Weiteres Angebot
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung