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Berufsausbildungsassistenz

Ein Beispielbild von der Berufsausbildungsassistenz.
"Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis."

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 Über die Berufsausbildungsassistenz
Das Projekt BAS konzentriert sich darauf, benachteiligte Jugendliche bei der Absolvierung einer Lehre oder Ausbildung zu unterstützen. Die Angebotspalette der Berufsausbildungsassistenz wird seit 1. September 2003 österreichweit angeboten.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsausbildungsassistenz ist das Clearing.

Unsere Bemühungen haben zum Ziel, den unbegründeten, aber trotzdem oft sehr breiten Graben an Vorurteilen, Angst und Zweifeln zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden zu überbrücken. Sowohl Jugendliche als auch Unternehmen können unsere Angebote und Dienstleistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Der Wirkungskreis erstreckt sich grundsätzlich auf die Bezirke Judenburg, Knittelfeld und Murau.

Unterstützungsmöglichkeiten für Jugendliche:

  • Beratung des Jugendlichen und seiner Eltern
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, Angehörigen, dem Lehrbetrieb und den Behörden
  • Dauernde Begleitung und Unterstützung während des Ausbildungsverhältnisses
  • Unterstützung in der Ausbildungsplanung
  • Organisieren des Berufschulablaufes und der benötigten Lernbetreuung
  • Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

 Unterstützungsmöglichkeiten für die Firmen

  • Information über Förderungen
  • Beratung und Unterstützung in rechtlichen und sozialen Fragen der Integrativen Berufsausbildung
  • Organisation des Berufschulbesuches
  • Unterstützung in der Ausbildungsplanung
  • Vermittlertätigkeit bei auftretenden Konflikten und in Krisensituationen

Lehrbetriebe und Lehrlinge haben für die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz keine Kosten zu tragen.


 Lehrform "Verlängerbare Lehre":

  • Verlängerung der Lehrzeit um ein bis zwei Jahre
  • Lehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag
  • Lehrabschlussprüfung

 Lehrform "Teilqualifizierungslehre":

  • Ausbildung ein bis drei Jahre
  • Erlernen einzelner Berufsbildpositionen
  • Abschlussprüfung

 Voraussetzungen:

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf
  • Kein oder negativer Hauptschulabschluss
  • Keine Vermittlung durch AMS in Lehre
  • Behinderung im Sinne des BEG oder Landesbehindertengesetzes
  • Persönliche Gründe (soziale Benachteiligung)

(siehe auch Integrative Berufsausbildung)



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