Aktuell: "Müllinsel-Express" der Lebenshilfe im Sondereinsatz

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Spenden

Ein Beispielbild aus dem Verein.
"Wir freuen uns über jede Spende!"

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Dieses Symbol zeigt an, dass der folgende Text in Fachsprache verfasst ist.

 
Spenden an uns sind steuerlich absetzbar. Die Lebenshilfe Bezirk Judenburg ist auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger. Dies ist auf der Homepage des BMFDieser Link öffnet sich in einem neuen Fenster! ersichtlich.
Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10% Ihres Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinns (rückwirkend ab 01.01.2009).


 
Kriterien: Beleg bzw. Kontoauszug aufbewahren - es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene siebenjährige Aufbewahrungspflicht. Nur die Person kann die Spende steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name, Ihre Adresse und die Nummer SO 1286 auf dem Erlagschein vermerkt sind.


 Spendenkonto
Raiffeisenbank Judenburg
BLZ: 38.368
Kto.-Nr.: 11.700