club connector – verein inklusiv

Mit dem Artikel 30 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird von den Vertragsstaaten explizit das Recht auf die gleichberechtigte Teilhabe mit anderen am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport anerkannt. Das Ziel der Lebenshilfe Region Judenburg gem. GmbH besteht darin, Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen zu unterstützen, damit diese selbstbestimmt ein qualitätsvolles Leben inmitten der Gesellschaft führen können.

Menschen mit Behinderung muss der Zutritt zu Wahlgemeinschaften, geprägt durch eine selbst motivierte Kontaktaufnahme, möglich sein. Der deutlich erhöhte Aufwand durch verschiedenste Barrieren stellt besonders Menschen mit Behinderungen vor eine fast unüberwindbare Herausforderung, bei der sie auf besondere Unterstützung des Umfelds angeweisen sind.

Das Projekt „club connector – verein inklusiv“ dient als Grundlage für eine schrittweise Bewusstmachung bestehender Barrieren, auf die Menschen mit Behinderung beim Wunsch nach einem Beitritt zu gesellschaftlichen Wahlgemeinschaften (Vereine) treffen, sowie deren Abbau, wodurch die gleichberechtigte Teilhabe an kulturell und sportlich orientierten Vereinen, durch individueller und ressourcenorientierter Unterstützung, ermöglicht werden soll. Es handelt sich um ein vollfinanziertes Leuchtturmprojekt aus dem Innovationsfond von Licht ins Dunkel (https://lichtinsdunkel.orf.at/innovationsfonds), mit einer Laufzeit von fünf Jahren.

Die Umsetzung des Projektes soll eine jährliche Zusammenarbeit mit jeweils 10-20 verschiedenen Vereinen beinhalten, wobei die Vereine durch eine stattfindende Umfrage sowie anschließende genauere Begutachtung durch das Projektteam vorselektiert und vorausgewählt werden. Die abschließende Auswahl ist somit an das Interesse, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen, geknüpft und kann erst mit dem Bereiterklären zur Zusammenarbeit durch die vorausgewählten Vereine erfolgen. Das Projektteam besteht aus zwei Menschen mit Behinderung (ExpertInnen in eigener Sache) sowie einer Unterstützungsperson.

 








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