Berufsausbildungsassistenz

Die Berufsausbildungsassistenz bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und für Unternehmen. Lehrlinge und Betriebe bekommen maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für eine Qualifizierung im Rahmen der Lehre.
Die Unterstützung der Berufsausbildungsassistenz ermöglicht den Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer verlängerbaren Lehre oder Teilqualifizierung.

Wer wird angesprochen?

Berufsausbildungsassistenz können Jugendliche in Anspruch nehmen, die entweder

  • am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
  • keinen oder einen negativen Hauptschulabschluss/Neuen Mittelschule aufweisen,
  • eine Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes aufweisen, oder
  • wenn eine vom AMS oder vom SOMS beauftragte Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungseinrichtung feststellt, dass der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 BAG aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.

Wie läuft BAS ab?

Voraussetzungen für eine verlängerbare Lehre oder Teilqualifikation sind eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumservice zur Zielgruppenzugehörigkeit, sowie eine Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch das Jugendcoaching.

Die BAS unterstützt Jugendliche im Rahmen:

  • einer verlängerbaren Lehre (Verlängerung um ein bis maximal zwei Jahre möglich) oder
  • einer Teilqualifizierung.

Die Jugendlichen werden während der gesamten Ausbildungszeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt. Deren Engagement beginnt spätestens beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages, bei dem die BAS die Formalitäten in der Abwicklung übernimmt und somit die Firmen entlastet. Während der Ausbildung wird auf regelmäßigen Kontakt zum Betrieb, Lehrling und Berufsschule geachtet, um etwaige auftretende Probleme oder Schwierigkeiten bereits frühzeitig wahrnehmen und beheben zu können. Die Berufsausbildungsassistenz hilft den Auszubildenden auch bei der Bewältigung des Erlernens der Ausbildungsinhalte durch Organisation von Lernhilfen vor und während des Berufsschulbesuches.

In der kritischen Phase des Ausbildungsabschlusses übernimmt die BAS die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bzw. die Organisation der Abschlussprüfung bei einer Teilqualifizierung.
Die Leistungen der BAS können nicht nur im Bereich der gewerblichen Berufe, sondern auch im Bereich der Land- und Fortwirtschaft in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot finden Sie in unserem Folder (siehe rechte Spalte).

lebens.pfad

NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice. Die Berufsausbildungsassistenz wird vom Sozialministeriumservice und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.








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