Pflegerisch helfende Assistenz
Die pflegerisch helfende Assistenz ermöglicht Kindern mit einem erhöhtem Pflegebedarf einen uneingeschränkten Besuch des Kindergartens und der Schule.
Beschreibung
Pflegerische Tätigkeiten laut Pflegeplanung:
- regelmäßige Positionsänderung;
- Dekubitusprophylaxe;
- Wechseln der Sitz- und Liegeunterlagen (Vermeidung von Wundliegen bzw. -sitzen);
- Kontinenz-Training;
- Inko-Versorgung;
- Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr (stellvertretend, mit Handführung, mit Anleitung, etc.);
- Sturzprophylaxe;
- Unterstützung bei den Therapien;
- Beurteilung des Allgemeinzustands;
- Handlungen gemäß des Tageszustands setzen (für einen körperlich beeinträchtigten Menschen ist sich an- und auszuziehen an schlechten Tagen wie Hochleistungssport, etc.).
Der Antrag auf Beistellung einer pflegerisch helfenden Assistenz ist von den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme in die jeweilige Schule beim Direktor/der Direktorin einzubringen. Die Schulleitungen übermitteln den Antrag dann bis spät. 31. März an die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.
lebens.bedarf
- Mobile Dienste
- Herrengasse 23
8750 Judenburg