Pflegerisch helfende Assistenz

Die pflegerisch helfende Assistenz ermöglicht Kindern mit einem erhöhtem Pflegebedarf einen uneingeschränkten Besuch des Kindergartens und der Schule.

Beschreibung

Pflegerische Tätigkeiten laut Pflegeplanung:

  • regelmäßige Positionsänderung;
  • Dekubitusprophylaxe;
  • Wechseln der Sitz- und Liegeunterlagen (Vermeidung von Wundliegen bzw. -sitzen);
  • Kontinenz-Training;
  • Inko-Versorgung;
  • Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr (stellvertretend, mit Handführung, mit Anleitung, etc.);
  • Sturzprophylaxe;
  • Unterstützung bei den Therapien;
  • Beurteilung des Allgemeinzustands;
  • Handlungen gemäß des Tageszustands setzen (für einen körperlich beeinträchtigten Menschen ist sich an- und auszuziehen an schlechten Tagen wie Hochleistungssport, etc.).

Der Antrag auf Beistellung einer pflegerisch helfenden Assistenz ist von den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme in die jeweilige Schule beim Direktor/der Direktorin einzubringen. Die Schulleitungen übermitteln den Antrag dann bis spät. 31. März an die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

lebens.bedarf

 

Mag. Ulrike Wimmer
Mag. Ulrike Wimmer







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