ELER-Assistenz

Die ELER-Assistenz ist eine Kombination aus Wohnassistenz (70 %) und Freizeitassistenz (30 %). Die Inanspruchnahme der Leistung ist Grundvoraussetzung für das Wohnen im ELER-Haus.

Die Assistenzeinheiten werden bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt. In der Regel wird ein Selbstbehalt von 10 % verlangt – ausgenommen sind Härtefälle (wir sind gerne bei der Antragstellung behilflich).

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Jasmin Köck
Jasmin Köck
Erich Kropf
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