Freizeitassistenz

Die Freizeitassistenz unterstützt Menschen bei der Gestaltung ihrer Freizeit.

Umsetzung

  • Einzelassistenz
  • Gruppenassistenz
  • Urlaubsaktionen

Beschreibung

Die Leistung wird im häuslichen Umfeld oder auswärts erbracht. Anspruch auf die Leistung haben

  • Menschen ab Beendigung der Schulpflicht, die im familiären Umfeld leben;
  • Menschen, die allein wohnen;
  • Menschen, die in einer teilbetreuten Wohnform leben.

Der Mensch bestimmt, wie er seine Freizeit verbringen möcht.

Die Assistenzeinheiten werden bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt. In der Regel wird ein Selbstbehalt von 10 % verlangt – ausgenommen sind Härtefälle (wir sind gerne bei der Antragstellung behilflich).

Mehr Infos finden Sie in unserem Folder (siehe rechte Spalte)!

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